Die Bundesregierung hat am 21. September den Gesetzesentwurf für die sogenannte CSR-Richtlinie vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein europaweites Gesetz, bei dem Unternehmen bestimmter Branchen respektive ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet sind, ihre Aktivitäten im Bereich der sozialen Verantwortung in einem Bericht zu veröffentlichen. Betroffen sind börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse. Öffentliches Interesse besteht, wenn mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt sind oder mindestens zwei der drei folgenden Merkmale überschritten werden:
- 20 Mio. Euro Bilanzsumme
- 40 Mio. Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer
Der Bericht muss neben Informationen zu Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen auch Angaben zur Korruptionsbekämpfung und Achtung der Menschenrechte sowie ein Diversity-Konzept beinhalten.
„Verbraucher, Politiker und letztlich auch Investoren werden immer sensibler, wenn es um CSR-Themen geht. Diese Aktivitäten bieten dementsprechend enormes Kommunikationspotenzial, mit dessen Hilfe man sich von Mitbewerbern absetzen kann“, empfiehlt insignis-Geschäftsführer Raik Packeiser, die Berichtspflicht nicht als lästige Aufgabe zu sehen. Vielmehr bietet es sich an, das kommunikative Potenzial von Anfang an mitzudenken und dementsprechend den CSR-Bericht als Tool zur Imagesteigerung zu nutzen. „Gemäß dem Motto: Tu Gutes und rede drüber“, sagt Packeiser.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet ist oder Sie zum kommunikativen Potenzial Ihrer sozialen und nachhaltigen Aktivitäten Beratung wünschen, melden Sie sich gern jederzeit bei uns.